Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 22.01.2007 - I-1 U 102/06   

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https://dejure.org/2007,4965
OLG Düsseldorf, 22.01.2007 - I-1 U 102/06 (https://dejure.org/2007,4965)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 22.01.2007 - I-1 U 102/06 (https://dejure.org/2007,4965)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 22. Januar 2007 - I-1 U 102/06 (https://dejure.org/2007,4965)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Bestimmung der Höhe eines Schadensersatzes nach einem Verkehrsunfall; Anspruch eines bundesweit agierenden Autovermietunternehmens auf Schadensersatz gegen einen Haftpflichtversicherer nach einem Verkehrsunfall; Ausgleich von Schaden im Falle der Veräußerung des ...

  • Judicialis

    ZPO § 138 Abs. 3; ; ZPO § 138 Abs. 4

  • rewis.io
  • RA Kotz

    Wiederbeschaffungswert und Restwertanrechnung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 138; BGB § 249 Abs. 2
    Zur Restwertermittlung bei Verweigerung des Geschädigrten, den Veräußerungserlös des Unfallfahrzeuges zu beziffern

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

Besprechungen u.ä. (2)

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Unfallschadensregulierung - Beim Veräußerungserlös mauern lohnt nicht

  • IWW (Kurzanmerkung)

    Restwert - Restwertstreit vor Gericht

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 07.06.2005 - VI ZR 192/04

    Schadenshöhe bei Abrechnung nach fiktiven Reparaturkosten

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 22.01.2007 - 1 U 102/06
    Das folgt aus der Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 7. Juni 2005 mit dem Aktenzeichen VI ZR 192/04, veröffentlicht u.a. in NJW 2005, 2541.

    Damit gilt die Behauptung der Beklagten als zugestanden, dass der für das unfallbeschädigte Fahrzeug von der Firma K. gebotene Kaufpreis zu erzielen war und mithin auch bei der von der Klägerin vorgenommenen Veräußerung mindestens erzielt worden ist (vgl. BGH, Urteil vom 07.06.2005, NJW 2005, 2541 unter 4).

  • BGH, 21.01.1992 - VI ZR 142/91

    Berechnung des Unfallschadens auf Grundlage der Wiederbeschaffungskosten;

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 22.01.2007 - 1 U 102/06
    a) Auch wenn es den Schädiger, wie das Landgericht zu Recht bemerkt, grundsätzlich nichts angeht, wie der Geschädigte mit dem unfallbeschädigten Kraftfahrzeug verfährt, so ändert dies doch nichts daran, dass zunächst einmal nach sachgerechten Kriterien festzustellen ist, in welcher Höhe dem Geschädigten angesichts des ihm verbliebenen Restwertes seines Fahrzeugs durch den Unfall überhaupt ein Vermögensnachteil erwachsen ist (BGH, a.a.O., unter Hinweis auf die BGH-Entscheidung vom 21. Januar 1992 - VI ZR 142/91 - VersR 1992, 457).
  • BGH, 26.03.1985 - VI ZR 267/83

    Nutzungsausfall für Fahrzeuge von Behörden oder gemeinnützigen Einrichtungen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 22.01.2007 - 1 U 102/06
    Ob die Realisierung des Restwerts ein Fall der Vorteilsausgleichung darstellt (so BGH NJW 1985, 2471) oder ob bereits bei dem Begriff des Schadens anzusetzen ist, macht im Ergebnis keinen Unterschied.
  • OLG Düsseldorf, 07.06.2004 - 1 U 12/04

    Zur Schadensberechnung nach einem Verkehrsunfall

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 22.01.2007 - 1 U 102/06
    Bei dieser Sachlage braucht der Senat nicht zu entscheiden, ob die Klägerin verpflichtet gewesen ist, sich auf das ihr übermittelte Angebot der Firma K. einzulassen (zu dieser Frage siehe das Urteil des Senats vom 7. Juni 2004, veröffentlich u.a. in NZV 2004, 584).
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   LSG Schleswig-Holstein, 13.09.2007 - L 1 U 102/06   

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https://dejure.org/2007,8932
LSG Schleswig-Holstein, 13.09.2007 - L 1 U 102/06 (https://dejure.org/2007,8932)
LSG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 13.09.2007 - L 1 U 102/06 (https://dejure.org/2007,8932)
LSG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 13. September 2007 - L 1 U 102/06 (https://dejure.org/2007,8932)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Unfallversicherung

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer

    Ansehung eines Sportunfalls als Arbeitsunfall bei Teilnahme eines Krankenpflegers an einer Betriebssportgruppe Badminton; Begriff des Arbeitsunfalls; Versicherungsschutz für das Betreiben einer Sportart mit Wettkampfcharakter

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    SGB VII § 8 Abs. 1
    Versicherungsschutz in der gesetzlichen Unfallversicherung beim Betriebssport mit Wettkampfcharakter

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  • BSG, 13.12.2005 - B 2 U 29/04 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - sachlicher Zusammenhang -

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 13.09.2007 - L 1 U 102/06
    Nach der Entscheidung des BSG vom 13. Dezember 2005 - B 2 U 29/04 - ist dann von einem inneren Zusammenhang einer sportlichen Betätigung mit der Beschäftigung des Unternehmens und damit von versichertem Betriebssport auszugehen, wenn folgende Kriterien erfüllt sind:.
  • BSG, 28.11.1961 - 2 RU 130/59
    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 13.09.2007 - L 1 U 102/06
    Das BSG hat seit seiner grundlegenden Entscheidung vom 28. November 1961 - BSGE 16, 1 - in ständiger Rechtsprechung den Betriebssport als einen der versicherten Beschäftigung zuzurechnenden Ausgleichssport angesehen und in späteren Entscheidungen diese Rechtsprechung weiter entwickelt.
  • BSG, 14.12.1995 - 2 RU 2/95

    Anspruch auf Verletztengeld bei unfallbedingter Arbeitsunfähigkeit

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 13.09.2007 - L 1 U 102/06
    Nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG) vom 2. Juli 1996 - 2 RU 2/95 - falle die Ausübung von Betriebssport auch dann noch in den Schutzbereich der gesetzlichen Unfallversicherung, wenn der körperliche Ausgleich im Vordergrund stehe.
  • BSG, 26.10.2004 - B 2 U 38/03
    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 13.09.2007 - L 1 U 102/06
    Der für den versicherten Betriebssport geforderten Zielsetzung entsprechen Sportarten mit Wettkampfcharakter jedoch nicht, wenn dieser Charakter im Vordergrund steht (BSG vom 26. Oktober 2004 - B 2 U 38/03 -).
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   OLG Bamberg, 14.09.2007 - 1 U 102/06   

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https://dejure.org/2007,41228
OLG Bamberg, 14.09.2007 - 1 U 102/06 (https://dejure.org/2007,41228)
OLG Bamberg, Entscheidung vom 14.09.2007 - 1 U 102/06 (https://dejure.org/2007,41228)
OLG Bamberg, Entscheidung vom 14. September 2007 - 1 U 102/06 (https://dejure.org/2007,41228)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 25.04.2006 - XI ZR 219/04

    Meinungsverschiedenheiten zwischen dem II. und XI. Zivilsenat des

    Auszug aus OLG Bamberg, 14.09.2007 - 1 U 102/06
    Der Senat hat diesen Standpunkt bereits in seinem Urteil vom 22.9.2005 (Az: 1 U 140/04; S. 10) vertreten, der mittlerweile vom BGH bestätigt worden ist (Urteil vom 25.4.2006, Az: XI ZR 219/04 unter II. 1. b).
  • OLG Hamburg, 25.02.2005 - 1 U 140/04

    Haftung des Veranstalters eines Sommercamps für einen Badeunfall bei hohem

    Auszug aus OLG Bamberg, 14.09.2007 - 1 U 102/06
    Der Senat hat diesen Standpunkt bereits in seinem Urteil vom 22.9.2005 (Az: 1 U 140/04; S. 10) vertreten, der mittlerweile vom BGH bestätigt worden ist (Urteil vom 25.4.2006, Az: XI ZR 219/04 unter II. 1. b).
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   OLG Bamberg, 14.12.2006 - 1 U 102/06   

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https://dejure.org/2006,41236
OLG Bamberg, 14.12.2006 - 1 U 102/06 (https://dejure.org/2006,41236)
OLG Bamberg, Entscheidung vom 14.12.2006 - 1 U 102/06 (https://dejure.org/2006,41236)
OLG Bamberg, Entscheidung vom 14. Dezember 2006 - 1 U 102/06 (https://dejure.org/2006,41236)
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Wird zitiert von ...

  • OLG Saarbrücken, 13.03.2008 - 8 U 249/07

    Zur Wirksamkeit und zum Umfang der Bevollmächtigung eines Treuhänders

    Aus dem weiteren Umstand, dass lediglich der Fonds ausgewechselt wurde, darüber hinaus aber kein neuer Zeichnungsschein unterzeichnet wurde, folgt bereits, dass dieser im Übrigen - insbesondere ergibt sich die Höhe der Beteiligung des Klägers nur aus diesem Zeichnungsschein - seine Geltung behalten sollte (vgl. dazu auch OLG Bamberg, Urteil vom 14.12.2006 - 1 U 102/06 [Bl. 195 ff.]; bestätigt durch Nichtzulassungsbeschluss des BGH vom 23.10.2007 - XI ZR 30/07 [Bl. 368 f.] aufgrund eigener Auslegung des Zeichnungsscheins, zu der er entsprechend seiner Entscheidung BGHZ 163, 3 121 ff. - juris Rn. 21 - selbst befugt ist; OLG Frankfurt, Urteil vom 03.03.2007 - 17 U 301/06 [Bl. 394 ff., 510]; bestätigt durch Nichtzulassungsbeschluss des BGH vom 12.02.2008 - XI ZR 237/07 [Bl. 492 f.]).
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